Die kleine Sprachschule
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Teilnahmebedingungen

 

1.

Geltung
Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen und werden von dem Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

2.

Verbindliche und wirksame Anmeldung
Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht; sie gilt als Reservierung und verliert nach 4 Tagen ihre Wirksamkeit. Eine umgehende verbindliche Anmeldung muss daher schriftlich erfolgen und ist auch per Fax möglich. Sie ist wirksam, sofern durch "Die kleine Sprachschule" keine Absage erfolgt.
Mit der Anmeldung entsteht die Zahlungspflicht, die, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auch bei einmaliger Teilnahme wirksam wird.

3.

Zahlung
Die Begleichung der Kursgebühr muss, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vor Kursbeginn erfolgen. sie kann per Überweisung, per Scheck oder per Lastschrift vorgenommen werden. Sollte die Kurgebühr nicht rechtzeitig beglichen werden, entstehen Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR.

4.

Bankverbindung
Sparkasse Hamm (BLZ 410 500 95) Konto-Nr. 3104882

5.

Rücktritt
Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen und hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei "Die kleine Sprachschule" vorzuliegen.

6.

Terminverschiebung
Bei Einzelunterricht können vereinbarte Termine bis 24 Std. vor Unterrichtsbeginn geändert, verschoben oder abgesagt werden.

7.

Veranstaltungsausfall
Ist die Durchführung einer Veranstaltung oder eines Einzelunterrichts wegen Ausfall des Dozenten, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und Ersatz der dem Teilnehmer/Anmelder entstandenen Kosten, gleich welcher Art und Höhe. "Die kleine Sprachschule" erstattet nur die gezahlten Teilnehmergebühren und wird in den obigen Fällen einen Ersatztermin vorschlagen. Angaben zum voraussichtlichen Endtermin einer Veranstaltung sind nicht bindend.
Ausgefallene Kurseinheiten werden nachgeholt.

8.

Falls vereinbarte und bezahlte Unterrichtsstunden nicht bis spätestens 1 Jahr nach dem Datum der Kursanmeldung in Anspruch genommen wurden, verfällt der Anspruch auf diese Unterrichtsstunden.